
Die KfW fördert Maßnahmen für mehr Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Sicherheit – und ermöglicht dabei zugleich die Aufrüstung zum Smart Home. Wir zeigen Ihnen, welche Smart-Home-Lösungen Sie mit zinsgünstigen Krediten umsetzen können.
Smarte Technik hilft beim Energiesparen, sorgt im Alltag für mehr Sicherheit und minimiert Barrieren für ein altersgerechtes Wohnen. Diese Vorteile hat auch der Staat erkannt und fördert Smart-Home-Technologien seit einigen Jahren mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Die wohl bekannteste Adresse für Förderangebote ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW.
In unserem Ratgeber erklären wir Ihnen, für welche Smart-Home-Lösungen Sie mit einer Förderung rechnen können – sowohl für Neu- als auch für Bestandsbau.
Smart Home zur Energieeinsparung im Neubau: Welche Förderung ist möglich?
Wer neu baut, kann von staatlicher Unterstützung profitieren – vor allem, wenn der Neubau besonders energieeffizient ist. Die zentrale Anlaufstelle ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die über das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ läuft.
Gefördert wird der Bau oder Kauf eines Hauses, das bestimmte Energiestandards erfüllt. Maßgeblich ist der sogenannte Effizienzhaus-40-Standard, das heißt: Das Haus benötigt nur 40 Prozent der Energie im Vergleich zu einem normalen Neubau.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredits von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Einen direkten Zuschuss – also Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss – gibt es im Neubau derzeit nicht. Der Vorteil liegt in den niedrigen Zinsen und langen Laufzeiten, die die Finanzierung spürbar erleichtern.
Smart-Home-Technik spielt dabei eine wichtige Rolle, auch wenn sie nicht zwingend vorgeschrieben ist. Sie kann jedoch helfen, die Effizienzhaus-Vorgaben zu erreichen und den Energieverbrauch zu senken. Beispiele sind smarte Heizungssteuerungen, die nur dann Wärme liefern, wenn sie wirklich gebraucht wird, oder Fensterkontakte, die beim Lüften automatisch die Heizung herunterfahren.
Auch intelligente Rollläden, Wetterfühler für die Heizungsregelung oder smarte Lüftungssysteme tragen dazu bei, den Energiebedarf eines Hauses zu reduzieren. Solche Systeme sind im Rahmen der BEG ausdrücklich als förderfähig anerkannt, solange das Gebäude insgesamt die Effizienzhaus-40-Kriterien erfüllt und dies durch Energie-Effizienz-Experten/innen bestätigt wird.
Der Antrag auf Förderung wird vor Baubeginn gestellt, aber nicht direkt bei der KfW, sondern über die eigene Bank oder Sparkasse. Dabei muss ein zertifizierter Energieberater oder eine zertifizierter Energieberaterin eingebunden werden. Er/Sie erstellt die notwendige Bestätigung zum Antrag und prüft am Ende des Bauvorhabens, ob alle Kriterien erfüllt wurden. Erst dann bleibt die Förderung bestehen.
Smart-Home-Technik wird also im Neubau nicht isoliert gefördert, sondern immer im Zusammenhang mit dem Ziel, Energie einzusparen und hohe Effizienzstandards zu erreichen. Wer sein Haus clever plant und smarte Lösungen von Anfang an integriert, steigert nicht nur den Wohnkomfort, sondern verbessert auch die Chancen, von der KfW-Förderung optimal zu profitieren.
Kompakt: Folgende Fördermöglichkeiten der KfW stehen Ihnen zur Verfügung. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW:
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude Kredit Nr. 297, 298
Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen
Förderkredit ab 2,23 % effektivem Jahreszins für Neubau und Erstkauf
bis zu 150.000 Euro je Wohnung
für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Smart Home zur Energieeinsparung im Bestandsbau: Welche Förderung ist möglich?
Wenn Sie Ihre Immobilie modernisieren und gleichzeitig Energiekosten sparen möchten, unterstützt Sie die KfW mit dem Wohngebäude-Kredit 261. Damit erhalten Sie besonders zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeiten für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden.
Gefördert werden zahlreiche Maßnahmen, die Ihren Energieverbrauch nachhaltig reduzieren, zum Beispiel die Dämmung von Fassade, Dach oder Kellerdecke, der Einbau moderner, energieeffizienter Fenster und Türen oder der Austausch alter Heizungsanlagen durch zeitgemäße Systeme auf Basis erneuerbarer Energien.
Auch eine umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus-Standard ist möglich. Je besser der energetische Standard nach den Maßnahmen ausfällt, desto höher ist der mögliche Tilgungszuschuss, mit dem Ihnen ein Teil der Kreditsumme erlassen wird. So profitieren Sie gleich doppelt: von niedrigeren Energiekosten und von einer spürbaren finanziellen Entlastung.
Darüber hinaus können Sie mit einer Förderung auch Smart-Home-Technologien in Ihr Zuhause integrieren. Intelligente Heizungs- und Lüftungssteuerungen, smarte Thermostate oder automatisierte Beleuchtungssysteme helfen Ihnen, Energie noch effizienter zu nutzen. Gleichzeitig erhöhen Sie Ihren Wohnkomfort und machen Ihr Zuhause fit für die Zukunft.
Kompakt: Folgende Fördermöglichkeiten der KfW stehen Ihnen zur Verfügung. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW:
Wohngebäude-Kredit Nr. 261:
Förderkredit ab 2,33 Prozent effektivem Jahreszins für Sanierung und Kauf
bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
zusätzliche Förderung möglich, z.B. für Baubegleitung
Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz ist erforderlich
Ergänzungskredite Nr. 358/359:
Wenn Sie für Ihre energetische Sanierung bereits eine Zuschusszusage der KfW oder des BAFA (im Rahmen der BEG‑Einzelmaßnahmen) erhalten haben, können Sie mit dem Ergänzungskredit der KfW (Nr. 358 für Selbstnutzende mit Einkommensgrenze oder Nr. 359 für Investierende) zusätzlich bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit finanzieren – zu besonders günstigen Zinsen, mit flexibler Laufzeit und Sondertilgungen.
Voraussetzung: Der Zuschuss muss vorliegen und im Antrag bis 12 Monate nach Bewilligung genutzt werden.

KfW-Förderung fürs Smart Home: Was wird gefördert?
Bislang gibt es kein Programm, das speziell auf Smart-Home-Förderung ausgelegt ist. Die KfW definiert auf ihrer Website aber neun Smart-Home-Anwendungen die im Rahmen desKredites Nr. 159 „Altersgerecht Umbauen“ und des Wohngebäude-Kredits Nr. 261 mit günstigen Zinsengefördert werden.
Fenster- und Türsensoren
Wassermelder
Überwachungskameras
Kompakt: Folgende zwei Programme der KfW stehen Ihnen zur Verfügung. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW:
Altersgerecht Umbauen-Kredit Nr. 159:
Für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz:
Förderkredit bis zu 50.000 Euro, unabhängig von Ihrem Alter
für alle, die Barrieren reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Bauen Sie die Systeme im Rahmen einer energetischen Sanierung gleich mit ein, dann können Sie den Förderkredit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen.
Wohngebäude-Kredit Nr. 261:
Haus und Wohnung energieeffizient sanieren;
bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus – für Sanierung und Kauf
weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
Fördermöglichkeiten für ein barrierefreies Smart Home
Das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen (Kredit 159) können Sie für alle Arbeiten nutzen, die in Ihrem Zuhause Barrieren abbauen und den Wohnkomfort verbessern. Möglich ist ein Förderkredit bis zu 50.000 Euro, unabhängig von Ihrem aktuellen Alter.
Diese Förderung bietet sich nicht nur für eine geplante Modernisierung an, sondern auch, wenn Sie barrierefreien Wohnraum kaufen möchten. Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen, die zum Standard „Altersgerechtes Haus“ beitragen. Dieser setzt Barriere reduzierte Zugänge zu Wohnräumen, Küche und Bad sowie bestimmte Bedienelemente voraus.
Smart-Home- und Assistenzsysteme können zu diesem Standard beitragen – nämlich dann, wenn sie im Alltag unterstützen und das Wohnen im Altern erleichtern.
Kompakt: Folgendes Programm der KfW steht Ihnen zur Verfügung. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW:
Altersgerecht Umbauen-Kredit Nr. 159:
Für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz:
· Förderkredit bis zu 50.000 Euro, unabhängig von Ihrem Alter
· für alle, die Barrieren reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
· auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Bauen Sie die Systeme im Rahmen einer energetischen Sanierung gleich mit ein, dann können Sie den Förderkredit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen.
Förderung für mehr Sicherheit durch smarte Technik
Smart-Home-Technik kann den Einbruchschutz in Ihrem Zuhause verbessern. Dazu zählen zum Beispiel intelligente Türschlösser und elektronische Zutrittssysteme, vernetzte Alarmanlagen und Sirenen, Überwachungskameras mit Bewegungsmelder und App-Anbindung, Tür- und Fenstersensoren, sowie audiovisuelle Türsprechsysteme mit Kamera.
Solche Sicherheitstechnik wird oft in Smart-Home-Systeme integriert, um zum Beispiel im Urlaub Anwesenheit zu simulieren, indem das Licht automatisch an und wieder ausgeht oder die Rollläden hoch- und herunterfahren. Auch Bewegungsmelder und eine intelligente Außenbeleuchtung zur Abschreckung können dazugehören, sofern sie Teil eines Einbruchmeldesystems sind.
Aktuell gibt es keinen direkten Zuschuss der KfW mehr für Einbruchschutzmaßnahmen im Privatbereich. Stattdessen können Privatpersonen solche Maßnahmen über den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ finanzieren. Dieser zinsgünstige Kredit steht allen Altersgruppen offen und kann bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit abdecken.
Kompakt: Folgendes Programm der KfW steht Ihnen zur Verfügung. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW:
Altersgerecht Umbauen-Kredit Nr. 159:
Für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz:
Förderkredit bis zu 50.000 Euro, unabhängig von Ihrem Alter
für alle, die Barrieren reduzieren und sich vor Einbruch schützen wollen
auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum
Wie stelle ich einen KfW-Antrag für mein Smart Home?
Grundsätzlich beantragen Sie die Förderungen nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner. Das kann Ihre Hausbank sein, aber auch eine andere Geschäftsbank, Bausparkasse oder Versicherung. Der Finanzierungspartner hilft Ihnen bei der Sichtung Ihrer Unterlagen und wickelt schließlich den Antrag über die KfW ab.
Den KfW-Antrag stellen Sie immer auf gleiche Weise:
Informieren Sie sich online über die Konditionen des gewünschten Förderprogramms.
Nutzen Sie die Online-Beratungsanfrage.
Finden Sie einen passenden Finanzierungspartner in Ihrer Nähe.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin beim Finanzierungspartner.
Wird der Antrag durch die KfW bestätigt, bereitet Ihr Finanzierungspartner den Kreditvertrag für Sie vor.
Welche Voraussetzungen für eine KfW-Förderung müssen erfüllt sein?
Damit Ihr KfW-Antrag schnell geprüft und genehmigt werden kann, sollten Sie die Förderbedürftigkeit Ihres Vorhabens ausreichend nachweisen können. Dabei kann Ihnen ein Fachhandwerksbetrieb oder ein/-e Sachverständige/-r helfen. Die KfW stellt online Merkblätter und Checklisten zur Verfügung, die genauer beschreiben, welche Vorgaben Sie für eine Förderung einhalten müssen.
Das Wichtigste in Kürze:
Beantragen Sie die KfW-Förderung, bevor Sie Ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben umsetzen.
Der Antrag muss über einen Finanzierungspartner abgewickelt werden.
Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
Die installierte Technik muss den Mindestanforderungen der jeweiligen Förderprogramme genügen.