FAQ
Rauchwarnmelder Art.-Nr. 2336 02 können per Leitung (2x2x0,8mm) oder über das Funkmodul Art.-Nr. 2347 00 miteinander vernetzt werden.
Die Bezeichnungen haben folgende Bedeutung:
Intern scharf: Der Betreiber ist anwesend. Es werden nur die Melder ausgewertet, die der externen Meldergruppe (Gruppe 1) zugeordnet sind. Melder der internen Gruppe werden nicht berücksichtigt.
Extern scharf: Der Betreiber ist abwesend. Alle Melder werden ausgewertet.
Beispiel: Ein Einfamilienhaus ist mit einer Gira Alarmzentrale ausgestattet. An dieser sind Bewegungsmelder im Haus angeschlossen, aber auch im Garten und an der Zufahrt. Ferner befinden sich an den Fenstern Glasbruchsensoren. Über die Bewegungsmelder im Haus können Eindringlinge erkannt werden, die sich Zutritt zum Haus verschaffen wollen, wenn kein Mitglied der Familie zu Hause ist. In diesem Fall müssen aber auch alle anderen Melder und Sensoren (auch im Außenbereich) Unbefugte erkennen. Die Alarmzentrale ist deshalb beim Verlassen des Hauses extern scharf zu schalten. Ist die Familie zu Hause, brauchen die Bewegungsmelder im Haus nicht ausgewertet zu werden. Unbefugte, die sich draußen auf das Grundstück schleichen, sollen aber weiterhin über die Bewegungsmelder und im schlimmsten Fall auch durch die Glasbruchsensoren erkannt werden. Deshalb ist die Zentrale nun intern scharf zu schalten.
Der Raumtemperaturregler hat einen Kontakt (Öffner), der bei Erreichen der eingestellten Raumtemperatur geöffnet wird.
Alle Einsätze aus dem System 2000 und 3000 sind für den Einsatz im System 55 geeignet und mit den Programmen Standard 55, Event, Esprit, E3, E2, Studio, TX_44 und E22 kompertibel.
Leuchtmittel wie Glüh- und Halogenlampen wurden für eine Strahlung im sichtbaren Bereich (ca. 400 bis 800 nm) entwickelt, geben jedoch den überwiegenden Teil der zugeführten Energie in Form von Wärmestrahlung ab. Auch Entladungslampen – z. B. Leuchtstofflampen – geben durch ihre Glühwendel eine nicht zu vernachlässigende Strahlungswärme ab. Die Intensität dieser Wärmequellen übersteigt die Wärmestrahlung des Menschen bei weitem (s. Bild 1: Wärmestrahlenintensität von Lampen). Wenn z. B. eine Glühlampe ins Erfassungsfeld von Wächtern montiert wird, kann ein Ausschalten der Lampe (Lampe kühlt in diesem Moment ab) vom Wächter als Wärmeänderung registriert werden. Da ein PIR-Wächter nicht den Ursprung einer Wärmeänderung feststellen kann, schaltet er erneut ein. Um eine solche "Lichtschaukel" zu vermeiden, sind die meisten Wächter mit einer Verriegelungszeit ausgerüstet. Beim Ausschalten der Leuchten ist die Bewegungserfassung für ca. 3 Sekunden verriegelt. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann eine erneute Bewegung erkannt werden (s. Bild 2: Verriegelungszeit beim Ausschalten). Hinweis: Lampe und Leuchte sind nach drei Sekunden nicht immer vollständig abgekühlt, deshalb sollte auf jeden Fall immer genügend Abstand zwischen Wächter und Leuchte eingehalten werden. Wenn nicht anders möglich, sollte das Erfassungsfeld des Wächters durch Blenden eingeschränkt bzw. die Empfindlichkeit reduziert (soweit möglich) werden.
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