Als Rauchmelder, Rauchwarnmelder oder Brandmelder werden Geräte bezeichnet, die im Falle eines Brandes in privaten Wohnungen sowie in öffentlichen Gebäuden aufgrund von Rauch- und/oder Hitzeentwicklung rechtzeitig Alarm auslösen und dadurch Leben retten. Der Einsatz dieser Geräte ist bereits in allen Bundesländern für Neu- und Umbauten Pflicht. Für bestehende Wohnungen gelten teilweise Übergangsregelungen, anschließend müssen auch diese entsprechend ausgestattet werden.
Nein, der Leuchtring blinkt nur im Alarm- und Problemfall.
Tritt der Alarm erneut an dem stumm geschalteten Rauchmelder auf, bleibt der Rauchmelder weiterhin stumm. Erfolgt eine Alarmauslösung durch einen anderen vernetzen Rauchmelder, so signalisiert auch der stumm geschaltete Rauchmelder diesen Alarm.
Rauchwarnmelder sind nach den örtlichen Vorschriften und der Anwendernorm DIN 14676 zu installieren. Bei der Planung unterstützt Sie gerne Ihre Fachkraft für Rauchmelder, die auf diesem Gebiet geschult ist. Als Information stellen wir Ihnen gerne unser Systemhandbuch zur Verfügung hier
Die beiden Produkte können nur indentifiziert werden, wenn das Produkt von der Decke genommen wird.
Folgende Merkmale haben die beiden Produkte:
- Rauchwarnmelder Dual Q: keine austauschbare Batterie, Artikelnummer 2336 02
- Rauchwarnmelder Dual VDS: austauschbare Batterie, Artikelnummer 2330 02
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