Stand: 06/2024
§ 1 Systembeschreibung
(1) Über den Gira Home Assistenten können Sie sich als Nutzer durch Beantwortung der Fragen zu Ihrem Projekt, Ihren Wünschen und Anforderungen einen ersten unverbindlichen Überblick über die voraussichtlichen Kosten bestehend aus Material- sowie Grund- und Lohnkosten für das von Ihnen geplante Bauprojekt verschaffen, wobei es sich bei dem angegebenen Wert um einen Schätzwert handelt; den konkrete Preis für die Umsetzung Ihres Projektes erhalten Sie von dem potenziell umsetzenden Elektroinstallationsbetrieb. Nach Abschluss des Konfigurationsprozesses (Beantwortung der Fragen zu Ihrem Bauprojekt) erhalten Sie eine Systemempfehlung, die Sie als PDF-Dokument herunterladen können. Zudem erhalten Sie Ihren persönlichen Gira Smart Home Code, über den Sie das Projekt später erneut einsehen können.
(2) Wenn Sie uns dies über Anklicken der entsprechenden Check Box bestätigen, senden wir die von Ihnen eingestellten Projektinformationen an ausgewählte Elektroinstallationsbetriebe mit der Anfrage weiter, ob Sie die Umsetzung des Projektes übernehmen möchten. Den Elektroinstallationsbetrieben obliegt es, Ihnen anschließend ein erstes unverbindliches Angebot zur Durchführung Ihres Bauvorhabens auszustellen. Um diesen Elektroinstallationsbetrieben einen tieferen Einblick in Ihr Projekt zu geben, haben Sie zudem die Möglichkeit, Bilder von Räumen oder dem Schaltschrank hochzuladen, die dann ebenfalls weitergeleitet werden.
(3) Die angefragten Betriebe haben dann die Möglichkeit, ihr grundsätzliches Interesse an der Anfrage zu bekunden oder diese abzulehnen. Bekundet ein Installationsbetrieb Interesse an der Anfrage, stellt dies zunächst noch keine rechtsgeschäftliche Verpflichtungserklärung dar. Der Elektroinstallationsbetrieb erhält dann lediglich Ihre Kontaktdaten, um mit Ihnen das weitere Vorgehen und die Einzelheiten zu besprechen.
§ 2 Preisangabe Bei der Systemempfehlung handeltes sich um einen ersten unverbindlichen Überblick auf Grundlage Ihrer Angaben, der durch den durchführenden Elektroinstallationsbetrieb noch weiter konkretisiert werden muss. Die unverbindliche Kostenschätzung betrifft die Material- sowie Grund- und Lohnkosten auf Grundlage der Gira-Katalogpreise sowie Erfahrungswerten. Ein verbindliches Angebot, dass die Materialkosten und Installationsleistungen beinhaltet, kann Ihnen erst der von Ihnen beauftragte Elektroinstallateur geben, der den konkreten Leistungsumfang vor Ort ermittelt hat.
§ 3 Rechte hochgeladene Bilder An den von Ihnen hochgeladenen Bildern räumen Sie Gira unentgeltlich das zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, diese zu vervielfältigen und an die ausgewählten Elektroinstallateure zwecks Projektbewertung und -durchführung weiterzuleiten. Sie versichern, dass Sie Inhaber der Nutzungsrechte an den Bildern und berechtigt sind, die Rechte daran im o.g. Umfang an Gira zu übertragen. Sie versichern zudem, dass durch die Verwendung im o.g. Umfang keine Persönlichkeitsrechte anderer, vor allem auf den Bildern abgebildeter Personen verletzt werden und diese mit der Nutzung der Bilder im o.g. Umfang einverstanden sind. Sie stellen Gira von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Gira wegen Urheber-, Lizenz- und/oder Persönlichkeitsrechtsverletzung in Zusammenhang mit der Ausübung der Rechte aus dieser Vereinbarung geltend machen.
§ 4 Verarbeitung personenbezogener Daten Die Verarbeitung Ihrer im Rahmen des Gira Home Assistenten erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt zur Durchführung des Gira Serviceangebotes oder auf Grundlage Ihrer Einwilligung nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.
§ 5 Projektdurchführung Gira leitet nach entsprechendem Wunsch von Ihnen die auf Grundlage Ihrer Angaben erstellte Systemempfehlung an ausgewählte Elektroinstallationsbetriebe weiter. Die weitere Durchführung und Umsetzung des Projektes erfolgt im Verhältnis zwischen Ihnen und dem Elektroinstallationsbetrieb, den Sie mit der Durchführung beauftragen, auf Grundlage der zwischen Ihnen und dem Installationsbetrieb getroffenen Vereinbarungen.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Gira bietet den Home Assistenten unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Unterbrechung oder Einstellung an. Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen erfolgt auf eigenes Risiko. Die Ergebnisse beruhen auf Ihren Angaben, Erfahrungswerten sowie den unverbindlichen Preisempfehlungen aus dem Gira-Katalog. Gira kann deshalb keine Gewährleistung hinsichtlich der Richtigkeit und Nutzbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernehmen.
(2) Die Haftung von Gira - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden auf Grund von arglistigem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Gira, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sowie für Verletzungen des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit, der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sofern Gira Garantien übernommen hat.
(3) Für einfache Fahrlässigkeit haftet Gira nur bei der Verletzung von solchen Pflichten, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten); eine Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf die bestehende Versicherungssumme beschränkt.
(4) Soweit die Haftung von Gira ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmenden, Mitarbeitenden, Vertreter*innen und/oder Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechtabkommens (CISG). Diese Rechtswahl lässt gegenüber Verbrauchern die Anwendung solcher Regelungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, von denen nach dem Recht, dieses Staates nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
(2) Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lizenzgebers zuständige Gericht. Das gilt nicht, wenn der Lizenznehmer kein Kaufmann, keine juristische Person des öffentlichen Rechts und kein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.