Rauchmelderpflicht in Deutschland und Österreich
600 Brandtote, rund 6000 Verletzte und 4 Milliarden Euro an Sachschäden jährlich – bei diesen Zahlen erstaunt es, dass es in Deutschland und Österreich noch immer keine bundeseinheitliche Regelung für die Rauchmelderpflicht gibt. Immerhin haben aber schon sieben deutsche Bundesländer eine Rauchmelderpflicht in ihre jeweilige Landesbauordnung aufgenommen. Das bedeutet: Zumindest Neubauten sind mit geeigneten Rauchmeldern auszustatten – in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungsweg nach außen dienen. Für bestehende Wohnungen gelten verschiedene Übergangsregelungen, dann müssen auch sie entsprechend ausgestattet werden.
Bundesländer mit Rauchmelderpflicht:
Deutschland:
– Bremen
– Hamburg
– Hessen
– Mecklenburg-Vorpommern
– Rheinland-Pfalz
– Saarland
– Schleswig-Holstein
– Thüringen
Österreich:
– Burgenland
– Tirol
– Vorarlberg
– Wien