FAQ

Im Gira Katalog findet sich zu Taster- und Schalter-Einsätzen oft der Hinweis: Beleuchtbar im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Was hat dieser Hinweis zu bedeuten?

Antwort

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStattV) beschreibt die Anforderungen an Arbeitsstätten im gewerblichen Bereich, in Land- und Forstwirtschaft, in freien Berufen (z. B. Ärzte, Notare, Architekten), Unternehmen ohne Erwerbscharakter (z. B. Krankenhäuser, Schulen), Religionsgemeinschaften sowie in der öffentlichen Verwaltung.

Nach der Arbeitsstättenverordnung müssen Lichtschalter leicht zugänglich und selbstleuchtend sein. Bestehende Anlagen müssen auf selbstleuchtende Lichtschalter umgerüstet werden. Der Hinweis im Gira Katalog bezieht sich auf diese Anforderung. Er besagt, dass die so gekennzeichneten Einsätze zusammen mit einem Glimmlampen-Element (Bestell-Nr. 099x xx) als selbstleuchtende Schalter eingesetzt werden können. Da die Glimmlampen-Elemente bei Gira auch einzeln erhältlich sind, können damit auch entsprechend gekennzeichnete Alt-Einsätze ohne Aufwand nachgerüstet werden.

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